Nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und zahlreichen „hämischen“ Kommentaren dazu im Internet will das Bundesjustizministerium nun noch härter durchgreifen, als bisher. Dem „Hass im Netz“ soll der Krieg erklärt werden. Gerd Billen, Staatssekretär im Justizministerium, sagte den Funke-Zeitungen, dass „Hass das Bindeglied der Extremisten sei. Aus Worten würden Taten. Soziale Netzwerke seien verpflichtet, ihre Userinnnen und User zu schützen und strafbare Kommentare zu löschen oder zu sperren.“
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz habe man dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Im Laufe der Jahre werde es einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Gesetzes geben, so Billen. Betreiber Sozialer Netzwerke sollen jetzt anscheinend dazu gebracht werden, selbst juristische Entscheidungen zu treffen.
Zudem forderte der Staatssekretär auch mehr gesellschaftliche Unterstützung für Menschen, die Hassrede ausgesetzt seien: „Wir müssen uns mehr um die kümmern, die täglich zur Zielscheibe von Angriffen im Netz und im persönlichen Alltag werden. Bürgermeister, Journalistinnen, Bloggerinnen, Pfarrer – sie, die sich täglich für Meinungsfreiheit, Vielfalt, Rechtsstaat und Demokratie einsetzen, brauchen mehr Unterstützung“, so Billen.
Der CDU-Politiker und Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sehen die AfD in der Verantwortung: „Das politische Klima dieser Republik hat sich verändert“, schrieb Peter Tauber in der „Welt“. Die Verantwortung dafür sieht Tauber unter anderem bei der AfD, die „mit der Entgrenzung der Sprache den Weg für die Entgrenzung der Gewalt bereitet habe“. Tauber forderte die Entziehung bestimmter Grundrechte für „Feinde der Demokratie“. Bundesinnenminister Horst Seehofer will nun den Entzug von Grundrechten prüfen. Watergate.tv berichtete.
Traurig, wenn jetzt schon „Grundrechte“ auf dem Spiel stehen – was meinen Sie? Lesen Sie hier weiter
Eigentlich müßten die damit beschäftigt sein, den mit Urteil vom 27.05.2019 des EuGH, Große Kammer,festgestellten Umstand, daß die Staatsanwaltschaften per GVG § 146, § 147 nicht den EU-Vorgaben der Unabhängigkeit der Justiz entsprechen, also vertragswidrig seit jahrzehnten Entscheide fällten, ändern. Man hört davon, daß in Polen die Justiz nicht unabhängig ist, da gab es ja jetzt auch ein EuGH-Urteil. Aber nichts ist in den Medien zum Unrecht der deutschen Justiz zu hören. Ganz klar wurde festhestellt, daß GVG § 146 und § 147 niemals rechtsstaatlich waren. Es kann kein Beweis erbracht werden, daß Entscheidungen der Staatsanwaltschaften ohne Einflußnahme der Politik stattfanden. Dieses Unrecht ist aber die Erklärung für so manche Entscheidung der Staatsanwaltschaften und hierzu der Gerichte, die überhaupt nicht mehr nachvollziehbar sind. Und nun erklärt sich, weshalb munter Einheimische kriminalisiert wurden, ohne daß die Justiz irgendwelches Schamgefühl hatte. Unrecht wurde festgestellt. Aus Unrecht kann man kein Recht schöpfen!
Doch, kann man.
Genau so wie man es ab 1933 konnte.
Sehe Ich auch so.
Hier ist der Link: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190501220&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp&sayit_cmd=autoplay&id=home.link.dokument.vorlesen und das geht noch einen Schritt weiterhttps://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz/
Lübcke Mord: V-Mann packt aus
Nur eine DNA-Spur, sonst nichts. Dennoch fallen Medien schamlos über Stephan E. her, veröffentlichen den vollen Namen, zeigen sein Gesicht. Die BILD veröffentlicht nun die Aussage eines V-Mannes, der die Schuld von E. bezweifelt.
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Die ARD, der SPIEGEL und praktisch die gesamte Presse berichteten, dass der mutmaßliche Mörder von Lübcke bei „Combat 18“ bis zuletzt mitmischte. Jetzt kommt raus: Es war eine Verwechslung.
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Die wahren Feinde der Demokratie
Von Dr. Maximilian Krah
• VIDEO • » » https://tagebuch-ht.weebly.com/v–p.html
Na „endlich“ haben die Politiker wieder eine Gelegenheid sich „zu schützen“.
Das sociale Netzwerk tot machen!
DDR v2.1 lebe hoch, ja hoch.